Dienstleistungen
Kontakt
karo-san GmbH
Karlstraße 13a
66557 Illingen
Deutschland
Tel.:+49 6825 80198-0
karo-san systems ag
Mellingerstraße 2a
5401 Baden
Schweiz
Tel.: +41 62 8861130
info@karosan.com
Vertrags- und Zahlungsbedingungen für die gesteuerte Bohrung
Angebotsgrundlage
- Grundlage unserer angebotenen Leistungen ist die derzeit gültige VOB/B, die DIN 18319 und das gültige RSV- Arbeitsblatt 8
- Bei der Preisbildung sind wir davon ausgegangen, dass die Arbeiten kontinuierlich ohne Unterbrechungen ausgeführt werden können.
- In unserem Angebot sind soweit nicht anders beschrieben keine Tiefbau-, Verbau-, Beton- und Maurerarbeiten sowie Leistungen für die
Verkehrssicherheit und Wassererhaltung enthalten.
- Für die Ent- und Verladung der Technik, die Einrichtung der Maschine und die Zuführung von Teilen während des Bohrens ist bauseits für
Sonderfälle eventuell ein entsprechendes Hebegerät zur Verfügung zu stellen.
Hindernisse
- Hindernisse im Rohr- oder Trassenverlauf, die einen Stillstand der Arbeiten verursachen oder die Ausführung der Leistung unmöglich machen,
liegen im Verantwortungsbereich des AG. Versorgungsleitungen, die sich in unmittelbarer Nähe der Trasse befinden, sind auf Kosten des AG freizulegen
bzw. umzuverlegen. (DIN 18319 Abschnitt 3.2)
- Sollte aus Gründen der Trassenverhältnisse das Bohr-Verfahren technisch unmöglich werden, gehen die Mehraufwendungen zu Lasten des
Auftragsgebers inklusive der Kosten für eine eventuelle Bergung der Technik.
- Sollte aus bodenmechanischen Gründen das Bohren nicht möglich sein (z.B. Kiesanteil über 33%, Findlingen, Trümmerschutt, unterirdische
Bauwerke/ Fundamente o.ä.) berechnen wir Ihnen die Fehlbohrung nach Aufwand
Abrechnung
- Die Abrechnung erfolgt bei Längenmaß zwischen den Innenseiten der Start- und Zielgrube bzw. Start- und Zielschacht.
- Liegt keine Baugrube vor, gilt die Leitungslänge zwischen planmässigen Start- und Zielpunkt. Zwischenschächte werden übermessen.
- Abgerechnet werden auch Leistungen für aufgegebene Strecken, es sei denn, dass die Ursache durch unser Unternehmen zu vertreten ist. (DIN18319 Abschnitt 5)
Stillstand
- Kolonnenstillstand, welcher vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist, wird unabhängig vom Umfang der Behinderung mit 220,00 €/Std. (netto)
berechnet.
- Grundlage der Berechnung sind Bautagesberichte und Regiestundennachweise.
Zahlungsbedingungen
- Abschlagsrechnungen gelten unabhängig weiterer Vereinbarungen bis 90% der Gesamtrechnungssumme als vereinbart.
- Schlußzahlung: nach erfolgter Abnahme
- Skontoabzüge oder sonstige Einbehalte, soweit nicht anders vereinbart sind nicht zulässig.
- Die Abnahme der beauftragten Leistung gilt unabhängig anderer vertraglicher Regelungen innerhalb von 12 Werktagen nach Übergabe der
Fertigmeldung, unabhängig ob die Gesamtleistung des HU abgenommen ist.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken.